Wird ein Pflegebedürftiger durch Angehörige versorgt und erhält Pflegegeld, hat er gegenüber der Pflegekasse die Verpflichtung, Pflegeberatungsbesuche durchführen
zu lassen. Diese werden ausschließlich von Pflegefachkräften durchgeführt und sollen ein Hilfe- und Beratungsangebot darstellen. Weiterhin wird dadurch der Nachweis erbracht, dass die Pflege des
Pflegebedürftigen sichergestellt ist. Je nach Pflegegrad müssen die Pflegeberatungseinsätze bei Ihrer Krankenkasse in regelmäßigen Abständen nachgewiesen werden, um weiterhin Pflegegeld beziehen
zu können.
Die Beratungseinsätze müssen Pflegebedürftige
abrufen.
Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Auch Pflegebedürftige, die
Pflegesachleistungen beziehen, können halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz abrufen.
Die entstehenden Kosten werden durch uns vollständig mit der Pflegekasse abgerechnet.